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Arbeitsscheu

Aktion "Arbeitsscheu Reich"

Im Zuge der von der Kriminalpolizei zwischen dem 13. und 18. Juni 1938 durchgeführten Aktion "Arbeitsscheu Reich" gegen als "asozial" eingestufte Personen wurden mehr als 10.000 Menschen verhaftet und in Konzentrationslager (KZ) verschleppt. Allein ins KZ Sachsenhausen wurden rund 6.000 Verhaftete gebracht und mit einem braunen, später schwarzen Winkel als "Asoziale" gekennzeichnet. Im NS-Regime diente der Vorwurf der Arbeitsscheu zur Charakterisierung der sogenannten Asozialen. Nach einer Durchführungsverordnung von 1938 galt als asozial, wer "durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, daß er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will".

Asozial waren nach der Verordnung Personen, die "durch geringfügige, aber sich immer wiederholende Gesetzesübertretungen, sich der in einem nationalsozialistischen Staat selbstverständlichen Ordnung nicht fügen wollen". Namentlich wurden Landstreicher, Bettler, Prostituierte, Zigeuner, Trunksüchtige sowie mit ansteckenden Krankheiten, insbesondere Geschlechtskrankheiten, behaftete Personen aufgeführt.

Der bereits seit dem 19. Jahrhundert in mehr oder weniger bestimmtem Sinne geläufige Ausdruck „arbeitsscheu“ war in diesem Zusammenhang von den zuständigen nationalsozialistischen Organen zu einem ideologisch-programmatischen Kampfbegriff konkretisiert worden.

Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden mehr als zehntausend Menschen – die Mindestvorgabezahl von 200 Personen je Bezirk wurde meistens weit überschritten – zur Zwangsarbeit in Konzentrationslager verbracht. Die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ diente in erster Linie der Disziplinierung sogenannter „subproletarischen Gruppen“ und der Arbeitskräftebeschaffung.

Als "arbeitsscheu" werden im Tagesgespräch oft Menschen diffamiert, die als Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger ohne eigenes Verschulden nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Der Vorwurf der Arbeitsscheu diente in der NS-Zeit als Bestandteil der Sammelbezeichnung "Asoziale" zur Charakterisierung von bestimmten Angehörigen der sozialen Unterschichten (wie beispielsweise Bettler, Prostituierte, Obdachlose, Trinker, Nichtangepasste, Aussteiger), die meist keiner geregelten Beschäftigung nachgingen. Er wurde schon lange vor der nationalsozialistischen Zeit als Begründung sozialfürsorgerischer Zwangsmaßnahmen ("Arbeitshaus") benutzt. Das NS-Regime begann bereits 1933 mit der Verfolgung von "Arbeitsscheuen" und anderen "Asozialen", die ab 1937 in Konzentrationslager eingewiesen und anderen Zwangsmaßnahmen (beispielsweise Sterilisation) unterworfen wurden, weil nach Verlautbarung der "Rassenhygienischen und bevölkerungspolitischen Forschungsstelle" im NS-Reichsgesundheitsamt asoziale Charaktereigenschaften angeblich vererbbar sein sollten. 1938 gab es eine Verhaftungswelle mit Einweisung in Konzentrationslager (Aktion "Arbeitsscheu Reich"), die weit über 10000 Personen traf. Die Einstufung einer Person als "arbeitsscheu" war willkürlich, sie erfolgte oft durch Denunziation.

Die Rechtlosigkeit des Einzelnen, die Preisgabe des Individuums gegenüber der Willkür der Behörden, die dem Wunsch der diesen Begriff Benutzenden entspricht, kommt in der Diskriminierung "arbeitsscheu" zum Ausdruck.

Nur mal zur Erinnrung...

gruss Frank Kolb
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